Universität Zürich: Skandalöses Verfahren gegen Prof Carla Rossi
- Redazione

- 16 feb
- Tempo di lettura: 3 min
Akademische Stimmen ignoriert, anonyme Angriffe berücksichtigt – Ein Lehrstück institutionellen Versagens
Die Universität Zürich (UZH) bereitet eine öffentliche Stellungnahme zu Prof. Carla Rossi vor. Was auf den ersten Blick wie ein legitimes Integritätsverfahren aussehen mag, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als methodischer Skandal.
Die zentrale Frage lautet nicht, ob die UZH das Recht hat zu untersuchen – sondern WIE sie es tut.
Das skandalöse Verfahren: Fakten sprechen für sich
Fakt 1: Zwei Expertengruppen lehnten ab
Die UZH kontaktierte zunächst renommierte Gutachter für die Untersuchung. Diese lehnten ab. Eine zweite Gruppe wurde angefragt und lehnte ebenfalls ab – nachdem sie die Details der Vorwürfe gesehen hatte.
Zwei unabhängige Expertengruppen sahen also offenbar keinen Grund, das Verfahren zu übernehmen.
Fakt 2: Die dritte Gruppe übernahm – mit problematischen Verbindungen
Erst eine dritte Gruppe (drei Akademikerinnen) akzeptierte den Auftrag. Diese Gruppe griff Vorwürfe auf, die ursprünglich aus einem Blog stammten, der 2024 von Google wegen systematischen Harassments entfernt wurde.
Dokumentiert ist zudem, dass Akademiker der UZH mit dem Verfasser dieses Blogs in Kontakt standen – Akademiker, die nachweisbare berufliche und kommerzielle Verbindungen zum internationalen Manuskripthandel haben.
Also genau zu jenem Sektor, den Prof. Rossi 2022 bei den italienischen Carabinieri wegen illegaler Praktiken gemeldet hatte.
Der eigentliche Skandal: Wessen Stimmen zählen?
Hier wird es besonders perfide:
Ignoriert wurden:
Zahlreiche Stellungnahmen internationaler Fachkollegen, die Prof. Rossis wissenschaftliche Integrität bestätigten
Offizielle Gutachten renommierter Experten
Die Tatsache, dass ein Schweizer Bundesgericht im Januar 2026 die Vorwürfe in allen wesentlichen Punkten zurückwies
Prof. Rossis fortgesetzte Publikationstätigkeit in renommierten Fachzeitschriften (u.a. Harvard Art Law Review, 2025)
Berücksichtigt wurden:
Vorwürfe aus einem Blog, der wegen Harassment entfernt wurde
Anonyme Angriffe aus einem Umfeld mit kommerziellen Interessen am Manuskripthandel
Der wissenschaftlich umstrittene Begriff "Selbstplagiat", den die meisten Institutionen als sachlich falsch ablehnen
Fragen wir direkt: Nach welchen Kriterien wählt die UZH ihre Quellen aus?
Die UZH schützt eine Whistleblowerin nicht – und untersucht sie stattdessen
Prof. Rossi meldete 2022 dokumentierte Fälle illegaler Praktiken im Manuskripthandel. Was folgte, war keine wissenschaftliche Debatte, sondern eine systematische Diffamierungskampagne:
Mehr als 20 persönliche Angriffe in Blogs
Ein online publizierter falscher Nachruf
Veröffentlichung von Fotos ihrer minderjährigen Töchter
Drohungen verschiedener Art
Die UZH bot während dieser gesamten Phase keinen institutionellen Schutz.
Am 2. Juli 2025 gab Prof. Rossi ihre Venia Legendi zurück – ein außergewöhnlicher Akt der formellen Distanzierung. In ihrem offiziellen Schreiben hielt sie fest: Die Universität habe während der Angriffe keinen ausreichenden Schutz geboten.
Mit diesem Schritt hat Prof. Rossi die UZH bereits beurteilt – bevor die UZH ein Statement veröffentlichte.
Ein Bundesgericht gab ihr Recht – die UZH ignoriert es
Am 7. Januar 2026 entschied das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht:
Die Vorwürfe des SNF waren größtenteils unbegründet
Die eigentliche wissenschaftliche Arbeit The Book of Hours of Louis de Roucy (214 Seiten) wurde nicht berücksichtigt
Die Aufforderung zur Rückzahlung von CHF 20'000 wurde annulliert
Ein Bundesgericht hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die UZH untersucht trotzdem weiter.
Fazit: Ein Lehrstück institutionellen Versagens
Die UZH demonstriert hier, wie eine Institution:
Anonyme Angriffe aus einem wegen Harassment entfernten Blog ernst nimmt
Stellungnahmen anerkannter Fachkollegen ignoriert
Eine Whistleblowerin nicht schützt – sondern sie zum Ziel macht
Ein klares Bundesgerichtsurteil missachtet
Gutachter mit kommerziellen Verbindungen zum beschuldigten Sektor heranzieht
Dies ist kein Integritätsverfahren. Dies ist institutionalisiertes Versagen.
Die Frage ist nicht mehr, ob Prof. Rossi wissenschaftlich integer gearbeitet hat – ein Bundesgericht hat das bestätigt.
Die Frage ist: Wie konnte eine renommierte Schweizer Universität so spektakulär versagen?



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