Universität Zürich: Skandalöses Verfahren gegen Prof Carla Rossi
Das Verfahren der Universität Zürich gegen Carla Rossi: Eine vollständige Dokumentation
Einleitung
Alta Formazione Editrice dokumentiert auf dieser Seite das Verfahren der Universität Zürich (UZH) gegen Prof. Dr. Carla Rossi – ein Fall, der grundlegende Fragen zur wissenschaftlichen Integrität, zum Schutz von Whistleblowern und zur Methodik universitärer Untersuchungen aufwirft.
Diese Dokumentation basiert ausschließlich auf überprüfbaren Fakten und öffentlich zugänglichen Dokumenten.
Chronologie: Was geschah wirklich?
August/Oktober 2022: Die Meldungen
Prof. Carla Rossi, international anerkannte Expertin für mittelalterliche Manuskripte, reichte formelle Meldungen bei der italienischen Carabinieri-Einheit für Kulturgüterschutz (TPC) ein.
Gegenstand: Dokumentierte Fälle der systematischen Zerlegung mittelalterlicher Kodizes zur kommerziellen Veräußerung einzelner Miniaturen – eine nach italienischem und internationalem Recht verbotene Praxis.
Prof. Rossi identifizierte konkrete Manuskripte, belegte nachvollziehbare Transaktionen im internationalen Kunstmarkt und stützte ihre Meldungen auf jahrelange Forschungsarbeit.
Sie handelte als Whistleblowerin im öffentlichen Interesse.
Dezember 2022 – 2024: Die systematische Diffamierungskampagne
Statt einer wissenschaftlichen Debatte folgte eine persönliche Angriffskampagne:
Dokumentierte Vorfälle:
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Mehr als 20 Blog-Posts mit persönlichen Angriffen
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Ein online publizierter falscher Nachruf (archiviert: https://web.archive.org/web/20230127205042/https://www.deinadieu.ch/todesanzeigen/carla-rossi/)
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Veröffentlichung von Fotos ihrer minderjährigen Töchter ohne Zustimmung
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Drohungen verschiedener Art
2024: Google/Blogger entfernte den Hauptblog (mssprovenance.blogspot.com) wegen Verstoßes gegen Community-Richtlinien – konkret wegen systematischen Harassments.
Die Reaktion der Universität Zürich? Keine.
Die UZH, an der Prof. Rossi seit 2012 Privatdozentin war, bot während dieser gesamten Phase keinen institutionellen Schutz.
2. Juli 2025: Prof. Rossi gibt ihre Venia Legendi zurück
In einem außergewöhnlichen Schritt gab Prof. Rossi ihre Venia Legendi freiwillig zurück. In ihrem offiziellen Schreiben (datiert 30. Oktober 2025, registriert am 3. November 2025) hielt sie fest:
"Die Universität Zürich hat während der anhaltenden Angriffe keinen ausreichenden institutionellen Schutz geboten."
Dies ist kein Rücktritt aus Schuldeingeständnis. Es ist eine formelle öffentliche Distanzierung von einer Institution, die ihrer Schutzpflicht nicht nachgekommen ist.
Prof. Rossi hat die UZH damit bereits beurteilt – bevor die UZH ein Statement veröffentlichte.
7. Januar 2026: Ein Bundesgericht gibt Prof. Rossi Recht (Book of Hours of Louis de Roucy)
Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht entschied (Urteil vom 17. Dezember 2025):
Kernpunkte:
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Die Vorwürfe des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) waren größtenteils unbegründet
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Die eigentliche wissenschaftliche Arbeit (110 Seiten Rekonstruktion + 104 Seiten Transkription) wurde nicht berücksichtigt
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Die Aufforderung zur Rückzahlung von CHF 20'000 wurde annulliert
Februar 2026: Die UZH untersucht trotzdem
Trotz des klaren Bundesgerichtsurteils bereitet die UZH eine öffentliche Stellungnahme vor, basierend auf einer „internen Untersuchung".
Doch diese Untersuchung wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Das skandalöse Verfahren der UZH: Die Fakten
1. Zwei Expertengruppen lehnten ab
Die UZH kontaktierte zunächst anerkannte Gutachter. Diese lehnten den Auftrag ab.
Eine zweite Expertengruppe wurde angefragt. Auch diese lehnte ab – nachdem sie die Details der Vorwürfe gesehen hatte.
Interpretation: Zwei unabhängige Expertengruppen sahen offenbar keinen Grund, das Verfahren zu übernehmen.
2. Die dritte Gruppe: Problematische Verbindungen
Erst eine dritte Gruppe (drei Akademikerinnen, deren Namen nicht öffentlich kommuniziert wurden) akzeptierte den Auftrag.
Dokumentierte Fakten:
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Diese Gruppe griff Vorwürfe auf, die aus einem Blog stammten, der 2024 von Google wegen Harassments entfernt wurde
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Akademiker der UZH standen mit dem Verfasser dieses Blogs in Kontakt
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Diese Akademiker haben nachweisbare berufliche und kommerzielle Verbindungen zum internationalen Manuskripthandel
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Also zu genau jenem Sektor, den Prof. Rossi 2022 wegen illegaler Praktiken gemeldet hatte
Kritische Fragen:
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Warum wurden keine Experten ohne kommerzielle Interessen am Manuskriptmarkt herangezogen?
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Warum übernahm die UZH Vorwürfe aus einem wegen Harassment entfernten Blog?
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Warum lehnten zwei unabhängige Gruppen ab, bevor eine Gruppe mit dokumentierten Verbindungen zum beschuldigten Sektor den Auftrag annahm?
3. Der Vorwurf des "Selbstplagiats"
Der zentrale Vorwurf basiert auf dem Begriff "Selbstplagiat" – einem in der Wissenschaftsethik umstrittenen und von den meisten internationalen Institutionen als sachlich falsch abgelehnten Konzept.
Wissenschaftlicher Konsens:
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Plagiat bedeutet Aneignung fremder geistiger Leistung
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Eigene Texte können per Definition nicht plagiiert werden
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Die Wiederverwendung eigener Texte ist allenfalls eine Frage der Transparenz und Zitierweise, aber kein "Plagiat"
Die UZH basiert ihre Untersuchung auf einem wissenschaftlich nicht anerkannten Begriff.
Der eigentliche Skandal: Wessen Stimmen zählen?
Hier offenbart sich das methodische Versagen der UZH am deutlichsten:
Ignoriert wurden:
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Stellungnahmen internationaler Fachkollegen Zahlreiche anerkannte Experten bestätigten Prof. Rossis wissenschaftliche Integrität und Kompetenz. Diese Stimmen wurden nicht berücksichtigt.
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Das Bundesgerichtsurteil Ein Schweizer Bundesgericht gab Prof. Rossi in allen wesentlichen Punkten Recht. Die UZH ignoriert dies.
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Fortgesetzte wissenschaftliche Tätigkeit Prof. Rossi publiziert weiterhin in renommierten Fachzeitschriften (u.a. Harvard Art Law Review, 2025) und genießt internationale Anerkennung. Dies spricht für ihre wissenschaftliche Integrität.
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Offizielle Gutachten Renommierte Experten, die das Verfahren ablehnten, werden nicht gehört.
Berücksichtigt wurden:
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Anonyme Angriffe aus einem entfernten Blog Die UZH übernahm Vorwürfe aus einem Blog, den Google wegen systematischen Harassments entfernte.
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Stimmen aus einem Umfeld mit kommerziellen Interessen Akademiker mit nachweisbaren Verbindungen zum Manuskripthandel – also zum beschuldigten Sektor – wurden als Gutachter herangezogen oder ihre Positionen berücksichtigt.
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Ein wissenschaftlich umstrittener Begriff "Selbstplagiat" – von den meisten Institutionen als falsch abgelehnt – wird zum zentralen Vorwurf.
Die UZH wählte systematisch die falschen Quellen.
Kontext: Eine Whistleblowerin wird zum Ziel
Prof. Rossi handelte im öffentlichen Interesse, als sie illegale Praktiken im Manuskripthandel meldete. Sie dokumentierte systematische Verstöße gegen Kulturgüterschutzrecht.
Die Reaktion:
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Keine wissenschaftliche Debatte über ihre Befunde
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Stattdessen: Systematische persönliche Angriffe
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Kein Schutz durch ihre Institution
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Eine Untersuchung, die Vorwürfe aus dem Umfeld der Beschuldigten übernimmt
Dies ist ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie Institutionen Whistleblower nicht schützen – sondern sie zum Ziel machen.
Schlussfolgerung: Institutionelles Versagen
Die Universität Zürich demonstriert in diesem Fall:
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Fehlende Schutzpflicht: Eine Whistleblowerin wird während systematischer Angriffe nicht geschützt
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Problematische Methodenwahl: Anonyme Angriffe werden berücksichtigt, Fachstimmen ignoriert
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Interessenkonflikte: Gutachter mit Verbindungen zum beschuldigten Sektor werden herangezogen
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Ignorieren rechtlicher Entscheidungen: Ein Bundesgerichtsurteil wird missachtet
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Verwendung umstrittener Begriffe: "Selbstplagiat" – wissenschaftlich nicht anerkannt – wird zum Hauptvorwurf
Dies ist kein Integritätsverfahren. Dies ist institutionalisiertes Versagen.
Primärquellen und Dokumentation
Offizielle Dokumente:
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Urteil Bundesverwaltungsgericht (7. Januar 2026): Link wird ergänzt
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Rückgabe Venia Legendi (2. Juli 2025): Dokumentiert
Archivierte Belege:
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Falscher Nachruf: https://web.archive.org/web/20230127205042/https://www.deinadieu.ch/todesanzeigen/carla-rossi/
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Entfernter Blog: mssprovenance.blogspot (führt zu Löschungsmeldung)
Weitere Dokumentation:
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ReceptioGate Timeline: https://www.receptiogate.info/timeline
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ReceptioGate Hauptseite: https://www.receptiogate.org
Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2026
